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Umsetzung und Meldung von Verstößen

Jeder Mitarbeiter des UKJ hält die in dem Verhaltenskodex Compliance genannten Regeln selbstverantwortlich ein. Alle Führungskräfte stellen sicher, dass sämtliche Mitarbeiter mit den Regeln vertraut sind und diese beachten können. Den Führungskräften kommt durch eine einwandfreie und am Verhaltenskodex ausgerichtete Haltung eine Vorbildfunktion zu.

 

Die Mitarbeiter des UKJ können sich jederzeit mit Fragen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex an die Führungskräfte wenden. Erhält ein Mitarbeiter Kenntnis über einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, ist unverzüglich die zuständige Führungskraft bzw. der zuständige gesetzlich/betrieblich Beauftragte  oder der Compliance-Beauftragte  zu informieren. Ist die Führungskraft möglicherweise selbst an dem Verstoß beteiligt, ist die nächsthöhere Führungskraft zu informieren.

 

Sollten Sie Benachteiligungen bzw. Repressalien im Zusammenhang mit Ihrer Meldung befürchten, so richten Sie Ihren Hinweis mit Informationen über bzw. Verdachtsmomenten auf Verstöße an unsere Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Sämtliche Hinweise werden ernst genommen und vertraulich behandelt. Der meldende Mitarbeiter hat keine Disziplinarmaßnahmen oder andere Sanktionen zu befürchten. Bewusst falsch abgegebene Hinweise werden jedoch nicht toleriert.

 

Eingehende Hinweise sollen es dem Universitätsklinikum ermöglichen, auf etwaige Verstöße zu reagieren, diese zu beseitigen oder zu verhindern. Dadurch kann jeder Mitarbeiter effektiv dazu beitragen, dass das Universitätsklinikum auch künftig als rechtschaffener, integrer und fairer Partner wahrgenommen wird.

 

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