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Start / Studien- und Prüfungsamt / Zahnmedizin / Dritter Abschnitt (Klinik) / Famulatur

Famulatur

Vor Durchführung der Famulatur in der Zahnmedizin, ist es nötig, dass eine Vereinbarung zwischen UKJ und Zahnarztpraxis geschlossen wird, sofern keine äquivalente Kooperation oder Vereinbarung mit einer anderen inländischen Hochschule existiert. Hierfür lassen sich die Studierenden die Vereinbarung (07_2026) (in einfacher Ausfertigung, bitte nutzen Sie für noch nicht eingereichte Vereinbarungen das aktualisierte Formular (Stand 07_2026)) durch ihren Zahnarzt/ihre Zahnärztin ausfüllen und unterschreiben. Im Anschluss geben die Studierenden die Vereinbarung im zuständigen Bereich des Studien- und Prüfungsamt - Prüfungsamt Zahnmedizin ab. Bitte achten Sie darauf, die Vereinbarung rechtzeitig im Studien- und Prüfungsamt einzureichen, sodass die Vereinbarung vor Beginn der Famulatur abgeschlossen werden kann. Eine nachträgliche Erstellung der Vereinbarung ist nicht möglich. Die Vereinbarung ist über zwei Wochen (mind. 14 Tage) oder über vier Wochen (mind. 28 Tage) zu schließen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Zeugnis nicht vor Ende der Famulatur ausgestellt werden darf. Liegt das Enddatum an einem dienstfreien Tag der Praxis, ist dies im Zeugnis zu vermerken.

Nach Unterzeichung im Studiendekanat wird die Vereinbarung elektronisch an den Zahnarzt/die Zahnärztin versandt und in Kopie den Famulierenden zur Anerkennung beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ausgehändigt. Geben Sie daher bitte auf der Vereinbarung immer Ihre universitäre E-mail-Adresse an.

Sollte bereits eine Vereinbarung mit einer anderen Hochschule existieren, ist diese dem Zeugnis zur Abgabe beim TLVwA beizufügen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des TLVwA (externer Link). 

Um bei der Suche nach einer Famulaturpraxis zu helfen, hat die Landeszahnärztekammer eine Suche eingerichtet, die eine Vielzahl möglicher Praxen zeigt. Sie finden die Suche hier auf den Seiten der LZÄK Thüringen.

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