postbariatrische plastische Versorgung
Voraussetzungen für eine plastische Versorgung:
Voraussetzung für die Erstellung eines medizinisch indizierten Gutachtens zur plastischen Versorgung ist zunächst eine stabile Gewichtskonstanz über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Darüber hinaus müssen relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen durch überschüssige Haut- und Gewebelappen vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere anhaltende Hautirritationen und Entzündungen unter den Hautlappen, die trotz entsprechender Maßnahmen eine dermatologische Behandlung erforderlich machen. Ebenso können funktionelle Einschränkungen durch die Hautüberschüsse bestehen, beispielsweise beim Bücken, bei der Bewegung oder bei der Ausübung des Berufs.
Im Rahmen der Begutachtung erfolgt eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte sowie der aktuellen Befunde. Zusätzlich kann eine Blutentnahme zur Kontrolle möglicher Mangelzustände durchgeführt werden. Zur objektiven Beurteilung des Ausgangszustandes erfolgt eine Ganzkörper-Fotodokumentation sowie eine Hautfaltenmessung. Ergänzend kann eine BIA-Messung (Bioelektrische Impedanzanalyse) zur Analyse der Körperzusammensetzung durchgeführt werden. Dabei werden unter anderem Muskelmasse, Fettanteil und Körperwasser bestimmt.
Auf Grundlage dieser Untersuchungen wird das medizinische Gutachten erstellt. Eine mögliche Indikation besteht beispielsweise für eine Bauchdeckenstraffung, sofern die entsprechenden medizinischen Voraussetzungen und funktionellen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden können.
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