
QSV Allgemein
Muss mein Krankenhaus am QSV Sepsis teilnehmen?
Ja.
Wirklich?
Ja. Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind zur Teilnahme verpflichtet.
Gibt es Ausnahmen?
Ja.
Wenn in einem gesamten Erfassungszeitraum (= Kalenderjahr) kein Fall aufgetreten ist, der mit einer Sepsis nach QS-Filterregeln kodiert wurde, entfällt die Dokumentationspflicht. Gleiches gilt, wenn zwar Sepsisfälle kodiert wurden, aber für alle die Ausschlusskriterien gelten.
Kann ich dann nicht einfach die Kodierungen für Sepsis aus den Falldaten löschen?
Nein.
Wirklich nicht?
Nein.
Was ist mit Fällen, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass der Medizinische Dienst (MD) sie kritisch prüft (Fallbeispiel „Sepsis ohne intensivstationäre Behandlung“?)
Hier wird es etwas komplexer.
Aussagen zu Prüfverfahren können an dieser Stelle nicht getroffen werden. Aber grundsätzlich kann eine Sepsis auf Normalstation auftreten und auch dort erfolgreich behandelt werden. Auch wenn der MD das ggf. hinterfragt und prüft. Wichtig ist, dass in solchen Fällen auch für Fälle, die außerhalb der Intensivstation behandelt wurden, im Zusammenhang mit der Diagnosestellung Sepsis mindestens ein Mal ein SOFA-Score mit einer Erhöhung um mindesten 2 Punkte dokumentiert wurde, hierfür sind die entsprechenden Laborwerte notwendig. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kodierleitfaden Sepsis.
Welche Fälle gehen in das Verfahren ein?
Die genauen Filterregeln sowie Ausschlusskriterien finden Sie in den Dokumenten des IQTIG und in den Qualitätsberichten des DQS. Prinzipiell werden nur die Fälle von volljährigen, gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erfasst, für die eine Sepsis kodiert wurde (hier gelten unterschiedliche Kombinationen von Sepsis, Infektionen und Organdysfunktionen).
Welche Fälle werden nicht erfasst?
Aus Gründen der Erhebungssystematik werden privat versicherte Patientinnen und Patienten nicht erfasst. Auch minderjährige Patientinnen und Patienten gehen nicht ins QSV ein.
Welche Fälle werden ausgeschlossen, obwohl die Einschlusskriterien vorlagen?
Es gibt einen umfassenden Schlüssel von Fachabteilungen, die zum Ausschluss eines Falles führen, wenn eine Patientin oder ein Patient aus diesen Fachabteilungen aus einer stationären Behandlung entlassen wird. Dies sind, neben anderen, psychiatrische und psychosomatische Abteilungen und die Palliativmedizin.
Auch Patientinnen und Patienten, die im Anschluss an eine stationäre Behandlung in ein Hospiz verlegt werden, werden ausgeschlossen.
Zu Beachten ist, dass das Detail des „aus diesen Fachabteilungen entlassen“ vom IQTIG aktuell (Stand 20.01.2026) noch nicht in der Syntax der Fallausschlüsse eingearbeitet wurde.
Konkret bedeutet das, dass eventuell bei der Ermittlung der Fall-Ausschlüsse noch nicht eingearbeitet ist, dass „Fachabteilungen, die zu einem Ausschluss führen“ nur dann einen Fall ausschließen sollen, wenn es sich um die entlassenden Fachabteilungen handelt. Anders formuliert: Aktuell führt ggf. bereits das „Durchlaufen“ einer „Ausschluss-Fachabteilung“ zum Ausschluss eines Falls. Das ist insbesondere relevant, da eine der „Ausschluss-Fachabteilungen“ die Radiologie ist und es somit bereits mit dem ersten Anfertigen eines Röntgen-Bildes oder einer CT zum Ausschluss eines Falles kommt. Dies ist so natürlich nicht intendiert.
Das IQTIG ist über die Ungenauigkeit in der Spezifikation informiert worden und bereitet eine Information für Krankenhaus-Verwaltungen bzw. IT-Dienstleister und eine Präzisierung der Syntax vor.
Die Anwendbarkeit der DQS-Qualitätsberichte ist hiervon unbenommen, hier findet die intendierte Syntax bereits Anwendung.
Screening
Welche Screening-Instrumente sind zulässig?
Zulässige Screening-Instrumente sind der qSOFA, der NEWS2 und der SOFA. Wir empfehlen auf Normalstationen, in der Notaufnahme und im Rettungsdienst den NEWS2-Score und auf Intensivstationen die regelmäßige Erhebung des SOFA-Scores.
Wie oft müssen Patientinnen und Patienten gescreent werden?
Die genaue Indikatordefinition verpflichtet zur Anwendung eines geeigneten Screening Instruments vor Diagnosestellung einer Sepsis. In der praktischen Umsetzung empfehlen wir mindestens ein tägliches Screening, idealerweise sogar in jeder pflegerischen Schicht.
Wirklich?
Ja.
Sollen alle stationären Patientinnen und Patienten gescreent werden?
Ja.
Wirklich?
Ja. Das ist der sicherste Weg, zum einen die Anforderungen des Qualitätsindikators „Screening“ zu erfüllen, und zum anderen die medizinisch sinnvolle Früherkennung auf Verschlechterung zu etablieren. Je nach Strukturen in Kliniken kann es sinnvoll sein, auf bestimmte Fachabteilungen zu fokussieren, hierbei sind die Qualitätsberichte des DQS eine sinnvolle Unterstützung.
ABS-Visiten
Was bedeuten „bettseitige“ ABS-Visiten?
Die Formulierung „bettseitig“ bezieht sich inhaltlich auf eine gemeinsame Erörterung des Falls zwischen Konsiliar- und Behandlungsseite in Abgrenzung zu einem Konsil, das „im stillen Kämmerlein“ aufgrund der Aktenlage erstellt wurde. Hier wird vor allem der Wert des kollegialen Diskurses und Austausches in den Vordergrund gestellt, nicht zwingend die konkrete Nähe zum Mobiliar.
Wer muss bei ABS-Visiten anwesend sein?
Mindestens ein/e Vertreter/in des Behandlungs- und des ABS-Teams. Die Einbindung der Pflege ist dringend empfehlenswert.
Die Zahl der notwendigen ABS-Visiten pro Jahr bezieht sich auf die Bettenzahl des Krankenhauses. Sind hier auch Betten mitzuzählen, die zu Abteilungen gehören die vom Verfahren ausgeschlossen sind?
Ja.
Wirklich?
Ja. Aktuell zählt für die notwendige Zahl an ABS-Visiten (und VK für die Fachärztinnen bzw. Fachärzte im ABS-Team) die im Landesbettenplan hinterlegte Gesamtbettenzahl.
Sind die VK für das ABS-Team tatsächlich im Umfang der geforderten VK freizustellen?
Ja.
Wirklich?
Ja.
Schulungen
Können Schulungen zu Sepsis und zu ZVK online erfolgen?
Ja.
Einzige Ausnahme sind die geforderten „praktischen Schulungsinhalte“ in Bezug auf ZVK.
Wie können praktische Schulungen zu ZVK gestaltet werden?
Inhaltlich soll in praktischen Schulungen behandelt werden, wie ZVK korrekt mit Pflastern versehen werden, wie diese hygienisch korrekt gewechselt werden, wie eine Punktionsstelle zu beurteilen ist und ob ZVK korrekt fixiert sind. Diese Schulungen können alternativ zu Hygienefachkräften und Krankenhaushygieniker/innen auch durch pflegerische Praxisanleiter/innen erfolgen.
Dokumentation
Wer dokumentiert die notwendigen Informationen?
Idealerweise liegen alle geforderten Daten elektronisch vor und müssen nur gezielt ausgeleitet werden. Eine „händische“ Dokumentation sollte aufgrund des erheblichen Aufwandes unbedingt vermieden werden. Fragen hierzu behandeln wir regelmäßig in den Webinaren oder im direkten Dialog.
Ist das QSV in seiner aktuellen Form nicht ein unheimlicher Mehraufwand für die Kliniken und völlig sinnlos?
Nein.
Wirklich nicht?
Nein, absolut nicht. Sowohl der Datenfluss, wenn einmal vernünftig etabliert, als auch Maßnahmen wie das regelmäßige Screening als auch die Schulungen, ABS-Visiten etc. sind zwar auf den ersten Blick eine zusätzliche Belastung, aber mit vernünftiger und bedächtiger Organisation gut zu bewältigen. Und alle im QSV geforderten Aspekte und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind medizinisch absolut sinnvoll und im Einklang mit z.T. seit vielen Jahren bestehenden, aber nie flächendeckend umgesetzten Leitlinienempfehlungen.
Weiteres
Ist eine Mitgliedschaft im DQS sinnvoll?
Ja.
Ist eine Mitgliedschaft im DQS teuer?
Kann ich auch Fragen stellen, die nicht in den FAQ stehen?

