Zur Startseite Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zum Kontakt Zur Sitemap
+A-
ENDE
  Menü
Ethik-Kommission
  Menü
  • Kontakt
  • Antragstellung
    • Anträge nach AMG/CTR
    • Anträge von Studien nach den Anforderungen des Medizinprodukterechts
    • Online Antragsverfahren
    • Berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben
    • Anzeige zur Befragung
    • Individueller Heilversuch
    • Anonymisierung / Pseudonymisierung
    • Rekrutierungshinweise
    • Empfehlung Prüfer/Stellvertreter/Hauptprüfer
  • Sitzungstermine
  • Aktuelle Liste der Mitglieder
  • Satzung
  • Gebührenordnung
  • Aufgaben
  • Geschichte der Ethik-Kommission
  • Links und Kontaktadressen
  • Hauptmenü
    • Patienten & Angehörige
    • Forschung
    • Lehre & Studium
    • Ärzte & Zuweiser
    • Kliniken & Institute
    • Uniklinikum Jena
    • Beruf & Karriere
  • Kontakt
  • Antragstellung
    • Anträge nach AMG/CTR
    • Anträge von Studien nach den Anforderungen des Medizinprodukterechts
    • Online Antragsverfahren
    • Berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben
    • Anzeige zur Befragung
    • Individueller Heilversuch
    • Anonymisierung / Pseudonymisierung
    • Rekrutierungshinweise
    • Empfehlung Prüfer/Stellvertreter/Hauptprüfer
  • Sitzungstermine
  • Aktuelle Liste der Mitglieder
  • Satzung
  • Gebührenordnung
  • Aufgaben
  • Geschichte der Ethik-Kommission
  • Links und Kontaktadressen
Startseite Ethik-Kommission / Antragstellung / Individueller Heilversuch

Individueller Heilversuch

Individueller Heilversuch in Abgrenzung zur Klinischen Prüfung nach AMG 

Deklaration von Helsinki in der Fassung von 2013 § 37:

Bei der Behandlung eines Patienten, für den es keine erwiesene Maßnahme gibt oder wenn diese unwirksam waren, kann der Arzt nach Einholung eines Ratschlags eines Experten mit Informierter Einwilligung des Patienten oder eines gesetzlich ermächtigten Vertreters eine nicht erwiesene Maßnahme anwenden, wenn sie nach dem Urteil des Arztes hoffen lässt, das Leben zu retten, die Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu lindern.Wenn möglich sollte diese Maßnahme Gegenstand von Forschung werden, die so konzipiert ist, dass die Sicherheit und Wirksamkeit bewertet werden kann. In allen Fällen sollten neue Informationen aufgezeichnet und, sofern angemessen, öffentlich verfügbar gemacht werden.

Abgrenzung zum AMG:

  • Zweckbestimmung des Vorgehens
  • Objektivität der Abgrenzungskriterien, insb.
              • Planmäßigkeit des Vorgehens
              • Beteiligung der Pharmaindustrie
              • Zahl der Eingriffe/Patienten

Heilversuch: Behandlung bei nur begleitendem Erkenntnisinteresse

Forschung:   handlungsleitendes Erkenntnisinteresse beeinflusst Behandlungsvorgang

Der individuelle Heilversuch sollte bei der Ethik-Kommission angezeigt werden.

Kontakt Satzung Links und Kontaktadressen
Antragstellung Gebührenordnung
Sitzungstermine Aufgaben
Aktuelle Liste der Mitglieder Geschichte der Ethik-Kommission
Impressum
Datenschutz
FSU
VUD
Thüringen weltoffen
PBM
Krankenhausspiegel