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Klinik für Geburtsmedizin / Klinikbereiche / Pränatale Diagnostik & fetale Physiologie / Genetische Beratung

Genetische Untersuchungen und Beratung

Wir kennen mittlerweile eine Vielzahl von genetischen Veränderungen, die kindliche Fehlbildungen auslösen können, Erkrankungen verursachen oder zu einer abweichenden Entwicklung im Kindesalter führen. Jede einzelne dieser Veränderungen ist selten.

Die genetische Information ist in der DNA des Menschen gespeichert. Veränderungen hier können einzelne kleine Bereiche betreffen, die nur mit gezielten Labormethoden (molekulargenetisch) nachweisbar sind. Die DNA ist in den Erbteilchen 'verpackt', den sogenannten Chromosomen, von denen jede menschliche Körperzelle normalerweise 46 im Zellkern enthält (22 sog. Autosomen jeweils von Mutter und Vater, sowie 2 Geschlechtschromosomen, je eins von jedem Elternteil). Genetische Veränderungen können auch die Gesamtzahl der Chromosomen betreffen oder deren strukturellen Aufbau. Diese Veränderungen kann man, je nach Größe, auch unter dem Mikroskop sehen.

Während es für die überwiegende Zahl genetischer Störungen familiäre Erbgänge gibt, kommen Veränderungen der Chromosomenzahl mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit spontan zustande. Dabei spielt oft das Alter der Mutter zum Zeitpunkt der Schwangerschaft eine wesentliche Rolle.

Die häufigste dieser zahlenmäßigen Veränderungen der Chromosomen ist die Verdreifachung des Chromosoms 21, die sog. Trisomie 21. Diese Veränderung führt bei einem Kind zum sogenannten Down-Syndrom. Die durchschnittliche Häufigkeit des Auftretens einer Trisomie 21 wird mit etwa 1:700 Schwangerschaften (0,14 %) angegeben, wobei sie bei Frauen ab 35 Jahren auf 0,4% und ab 40 Jahren auf etwa 1% ansteigt. Während alle anderen relevanten genetischen Veränderungen nahezu ausnahmslos mit typischen Veränderungen im Ultraschall einhergehen, können diese bei Kindern mit einer Trisomie 21 geringfügig sein, so, dass sie weder beim Ultraschallscreening nach Mutterschaftsrichtlinie noch bei der sogenannten Feindiagnostik sicher entdeckt werden, oder sogar ganz fehlen.

Es ergeben sich also drei typische Situationen, in denen sich die Frage nach Abklärung einer genetischen Ursache stellt:

  1. Durch eine andere Untersuchung, z.B. Ultraschall, wird eine Veränderung festgestellt, für die als Ursache eine Reihe genetischer Störungen verantwortlich sein könnten.
  2. Es gibt in der Familie eine bekannte genetische Veränderung, die eine gewisse Wiederholungswahrscheinlichkeit hat.
  3. Bei jedem Kind besteht eine individuelle Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Abweichung von der korrekten Chromosomenzahl.

Aufgrund dieser komplexen Situation hat der Gesetzgeber mit dem Gendiagnostikgesetz (§3) festgelegt, dass die vorgeburtliche Risikoabklärung auf genetische Veränderungen eine Beratung und die ausdrückliche Einwilligung voraussetzt. Die verfügbaren Untersuchungsmethoden unterscheiden sich grundlegend in ihrer Aussagekraft, ihren Vor- und Nachteilen (siehe Tabelle). Die eine perfekte Testmethode gibt es nicht. Alle genannten Untersuchungsverfahren finden bei uns in Abwägung der medizinischen Voraussetzungen von Nutzen und Nachteilen Anwendung.

Wird im Rahmen der Abklärung eine Auffälligkeit entdeckt, dann schließt sich grundsätzlich eine fachärztliche humangenetische Beratung an. Hier arbeiten wir mit der Praxis für Humangenetik im Zentrum für Ambulante Medizin des Uniklinikums zusammen.

Verfügbare Untersuchungmethoden

Ersttrimesterscreening

Das Ersttrimesterscreening findet zwischen Schwangerschaftswoche 11+0 und 13+6 statt.

Aussagekraft

Es wird eine individualisierte Wahrscheinlichkeitsberechnung für das Vorliegen einer Trisomie 21, 13, 18 vorgenommen.

Vorteil

Es findet eine frühzeitige spezialisierte Darstellung des Kindes im Ultraschall statt, insbesondere bei höherer altersbedingter Wahrscheinlichkeit lässt sich durch eine unauffällige Untersuchung zusätzliche Sicherheit gewinnen, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine diagnostische Punktion geht.

Nachteil

Etwa 3-5 % aller durchgeführten Tests ergeben einen auffälligen Befund. Die Wahrscheinlichkeit eines auffälligen Befundes bei einem nicht betroffenen Kind ist höher als das Auftreten der Störung.

Situation 1 - Durch eine andere Untersuchung festgestellte Veränderungen

Formale Durchführung in der Regel nicht sinnvoll, frühe Ultraschallfeindiagnostikjedoch schon.

Situation 2 - Genetische Veränderungen in der Familie

Formale Durchführung in der Regel nicht sinnvoll, frühe Ultraschallfeindiagnostikjedoch schon.

Situation 3 - Neuauftreten einer genetischen Veränderung

Geeignet zur Individualisierung des weiteren Vorgehens.

Kosten

Hierbei handelt sich um eine IgEL Leistung, die etwa 180 € kostet.

Diagnostische Punktion

Diagnostische Punktionen umfassen die Fruchtwasserpunktion (Amniozentese/ ACT) ab Schwangerschaftswoche 15+0 und die Plazentapunktion (Chorionzottenbiospie/ CVS) ab Schwangerschaftswoceh 11+0.

Aussagekraft

Abklärung eines konkreten genetischen Risikos, wenn der Nutzen des Ergebnisses das eingriffsbedingte Risiko übersteigt.

Vorteil

Dies sind die einzigen Methoden, die eine Bestätigung oder den definitiven Ausschluss einer Störung ermöglichen. Zusätzlich ist eine Erweiterung der Labortests auf die gezielte Abklärung molekulargenetischer Ursachen bei Ultraschallauffälligkeiten möglich.

Nachteil

Das eingriffsbedingte Komplikationsrisiko bei Fruchtwasserpunktion liegt bei etwa 0,1 %, bei Chorionzottenbiopsie bei etwa 0,2 %. Im Einzelfall können beim Vorliegen bestimmter Faktoren diese Zahlen ansteigen.

Situation 1 - Durch eine andere Untersuchung festgestellte Veränderungen

In der Regel empfehlenswert.

Situation 2 - Genetische Veränderungen in der Familie

Meist empfehlenswert, vor der Durchführung ist eine fachärztliche humangenetische Beratung vorgeschrieben.

Situation 3 - Neuauftreten einer genetischen Veränderung

Individualisierte Entscheidung nach Beratung. Ab einer Wahrscheinlichkeit von etwa 0,3 % für eine genetische Veränderung würden wir in der Regel eine Abklärung empfehlen, maßgeblich ist die Frage, welche Bedeutung ein positives Ergebnis für die Ratsuchenden hat und ob diese das eingriffsbedingte Risiko rechtfertigt.

Kosten

Übernahme durch die Krankenkasse, wenn medizinisch indiziert.

Bestimmung fetaler DNA im mütterlichen Blut

Die Bestimmung zellfreier fetaler DNA (cffDNA) im mütterlichen Blut (sog. NIPT) wird z.B. durch PraenaTest, HARMONY-Test oder andere vergleichbare Tests durchgeführt.

Aussagekraft

Hochempfindliche Tests auf das Vorliegen vermehrter DNA der Chromosomen 21, 18 und 13 und zur Geschlechtsbestimmung aus dem mütterlichen Blut. Der Test ist allerdings nur sinnvoll, wenn das Kind keine Auffälligkeiten im Ultraschall zeigt, für die andere genetische Ursachen als eine Trisomie in Frage kommen.

Vorteil

Hohe Ausschlusssicherheit für eine Trisomie 21 (der Test ist extrem selten falsch negativ), hohe Sensitivität (es werden nahezu alle Fälle einer Trisomie vom Test erkannt), niedrige falsch-positiv Rate (die Wahrscheinlichkeit, dass ein auffälliger Test tatsächlich eine Trisomie anzeigt ist hoch, aber nicht 100 %).

Nachteil

Schmales Aussagespektrum des Tests (zeigt das Kind im Ultraschall Auffälligkeiten, dann gibt ein unauffälliger Test eine falsche Sicherheit). Die untersuchte DNA stammt vom Mutterkuchen und nicht vom Kind selbst. Ein auffälliges Testergebnis ist keine Diagnose sondern muss durch eine Punktion bestätigt werden – ist das Kind im Ultraschall unauffällig, so ist die Chorionzottenbiopsie als Bestätigungsuntersuchung NICHT geeignet!

Situation 1 - Durch eine andere Untersuchung festgestellte Veränderungen

Nicht geeignet, da die Aussagekraft zu gering ist.

Situation 2 - Genetische Veränderungen in der Familie

Abgesehen von Ausnahmefällen, in denen die Erkrankung geschlechtsgebunden auftritt und durch die frühzeitige Feststellung des Geschlechtes Ängste genommen werden können ist die NIPT hier nicht aussagekräftig.

Situation 3 - Neuauftreten einer genetischen Veränderung

Unter Berücksichtigung der oben genannten Vor- und Nachteile und des Preises der Untersuchung kann die NIPT eine sinnvolle Ergänzung des Testspektrums sein. Eine Kombination mit einer Ultraschalluntersuchung ist dringend zu empfehlen. Wenn die Abklärung genetisch bedingter Risiken eine Rolle für die Ratsuchenden spielt, dann ist nur die Kombination aus NIPT UND Ultraschall wirklich konsequent.

Kosten

IgEL Leistung, Beratung, Ultraschall und Blutentnahme, Kosten des Tests werden direkt mit dem Anbieter beglichen.

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