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Startseite KAI / Patienten und Besucher / Intensivmedizin / Ergotherapie

Ergotherapie

Was ist Ergotherapie?

Die Ergotherapie gehört, wie die Physiotherapie, zu den medizinischen Heilberufen.

Dabei formuliert das Gesetz über das Berufsbild ihren Auftrag wie folgt:

"Die Ergotherapie ist eine wichtige Heilmaßnahme zur Rehabilitation Kranker und Behinderter. Unter ärztlicher Aufsicht soll sie dazu dienen, die Wiederherstellung und den bestmöglichen Gebrauch aller Funktionen von Körper und Geist zu fördern mit dem Ziel, kranken und behinderten Menschen so zu helfen, dass diese ihre beruflichen, sozialen und häuslichen Bedürfnisse erfüllen und so am Leben im umfassenden Sinne wieder teilhaben zu können."  

Ergotherapie setzt da an, wo es um die Einhaltung und Förderung, insbesondere von lebenspraktischen und handlungsbezogenen Fähig- und Fertigkeiten, geht.

Welche Maßnahmen beinhaltet die Ergotherapie?

Die Maßnahmen der Ergotherapie sind stets handlungsorientiert:   

  • sensomotorisches Training, z. B. nach dem Bobath- oder Perfetti-Konzept bei neurololgischen Erkrankungen
  • neuropsychologische Therapie und Verbesserung der Wahrnehmungsverarbeitung, der Orientierung, Erinnerungs- und Merkfähigkeit    
  • sozial-kommunikative Therapie zur Erhaltung von Umgangskompetenzen, auch Anregungen zum gemeinsamen Tun        
  • gezieltes Training der Selbstversorgung in persönlichen Bereichen wie z. B. das Einüben der Körperpflege, das An- und Auskleiden, Nahrungszubereitung und –einnahme etc.          
  • Erprobung und Anpassung notweniger Hilfsmittel, wie Rollstuhlversorgung, ökonomische bzw. gelenkschützende Hilfen in Küche und Bad/WC, Greifhilfen etc.

Ergotherapeutische Behandlungen im Einzelnen

  • sensomotorisch - funktionelle Verfahren     
    • dazu zählen all jene Verfahren, die der Erhaltung, Besserung und Förderung von Beweglichkeit, sowie physiologischer Handlungsabläufe, dienen (z. B. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie auch bei neurologischen Krankheitsbildern)
  • Selbsthilfetraining
    • dieses dient primär der Vorbereitung und Verbesserung, insbesondere der lebenspraktischen Alltagsbewältigung, des Patienten. Sie haben seine größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zum Ziel. Dazu zählt das Training folgender Aktivitäten des täglichen Lebens:
           -Körperhygiene
           -An- und Auskleiden
           -Essen und Trinken
           -Fortbewegung
           -Kommunikation
           - Orientierung           
  • Hilfsmittelversorgung und -erprobung
    • vorrangig werden hierbei orthopädische Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen) und Alltagshilfen (z. B. Toilettenaufsatz, Rollstuhl oder speziell adaptierte Esshilfen usw.) verwendet. Dabei erfolgt eine Beratung des Patienten und der Angehörigen mit anschließender Erprobung des Hilfsmittels. Bei erfolgreicher Anwendung kann eine Rezeptierung eingeleitet werden.           
  • Hirnfunktionstraining
    • im Zusammenhang mit der intensivmedizinisch zu behandelnden Erkrankung kommt es häufig zu unterschiedlichen Hirnleistungsstörungen. Hierbei wird gezieltes Training von Wahrnehmung, Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration sowie ordnendem, logischem und abstraktem Denken etc. durchgeführt, welches Patienten helfen soll, die eigenen Gedanken zu sammeln, das Interesse ganz auf eine Sache zu richten, ablenkende Reize ausfiltern zu lernen, um am Leben besser teilhaben zu können.       
 
 
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