Informationen zur Lese-Rechtschreibstörung
Was versteht man unter einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS)?
Unter der Lese-Rechtschreibstörung versteht man Schwierigkeiten beim Erlernen und Gebrauch von Lese- und Rechtschreibfertigkeiten, die sich nicht durch intellektuelle Beeinträchtigungen, sonstige begleitende psychische und neurologische Störungen oder mangelnde Beschulung erklären lassen. Obwohl es keine LRS-typischen Lese- und Rechtschreibfehler gibt, kennzeichnet die LRS eine erhöhte Anzahl von Rechtschreibfehlern. Begleitende Leseprobleme können sich in gehäuften Lesefehlern, durch ein deutlich verringertes Lesetempo sowie ein beeinträchtigtes Leseverständnis auszeichnen.
Was sind die Ursachen einer LRS?
Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass die LRS eine starke genetische Basis hat. Doch wie genau die Störung des Schriftspracherwerbs entsteht und welche Ursachen der LRS zugrunde liegen, wird nach wie vor diskutiert. Derzeit werden unterschiedliche Modelle erforscht, die annehmen, dass der LRS als Ursache eine Störung der zentralnervösen und kognitiven Informationsverarbeitung zugrunde liegt. Dabei stehen vor allem die auditive, die visuelle und die sprachklangbezogene (phonologische) Informationsverarbeitung im Mittelpunkt des Interesses. Die stärkste und einheitliche Befundlage scheint aber für ein Ursachenmodell zu bestehen, das eine Störung der so genannten Phonologischen Bewusstheit zum Inhalt hat. Damit wird die Fähigkeit bezeichnet, mit Sprachklängen hantieren zu können. Diese Fähigkeit ist gerade für den Schriftspracherwerb von zentraler Bedeutung, da es beim Schriftspracherwerb vor allem um die Fähigkeit geht, die geschriebenen Buchstaben mit den gesprochenen Lauten zu verknüpfen.
Wie häufig kommt die LRS eigentlich vor?
Bei der Durchsicht internationaler Studien ergibt sich, dass man national wie international von einer Häufigkeit von ca. 7% ausgehen kann.
Wie wird die Lese-Rechtschreibstörung diagnostiziert?
Bei der Diagnostik unterscheidet man zwischen der medizinischen Diagnosestellung einer Lese-Rechtschreibstörung und der pädagogischen Diagnostik zur Feststellung besonderer Lernschwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.
Die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung wird im medizinischen Setting durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten auf der Basis der aktuell geltenden Klassifikationsrichtlinien des ICD-10 gestellt. Geht es um die Feststellung, ob bei Ihrem Kind besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben vorliegen, damit die Schule pädagogische Maßnahmen zur Förderung Ihres Kindes einleiten kann, ist gemäß Thüringer Schulrecht keine Diagnosestellung einer Lese-Rechtschreibstörung durch ein schulexternes Gutachten im Sinne einer medizinischen Diagnose erforderlich.
Im medizinischen Setting wird eine LRS anhand international festgelegter Kriterien (ICD-10) im Rahmen einer sogenannten multiaxialen Diagnostik festgestellt. Neben einer ausführlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Anamnese kommen dabei standardisierter psychologischer Testverfahren zur Erfassung der Intelligenz sowie der Lese- und Rechtschreibleistungen zum Einsatz.
Gemäß ICD-10 wird die Diagnose einer LRS dann gestellt, wenn:
- die Lese- und Rechtschreibleistungen bedeutsam von den kognitiven Leistungsfähigkeiten des Kindes abweichen. Das bedeutet, dass das Kind nicht in der Lage ist, Lese- und Rechtschreibleistungen auf einem Niveau zu erzielen, das seiner eigentlichen intellektuellen Begabung entspricht.
- die Lese- und Rechtschreibleistungen unter einem altersangemessenen Niveau liegen.
Für die Feststellung von besonderen Lernschwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtschreiben durch die Schule ist gemäß des Thüringer Schulrechts die schulische pädagogische Diagnostik die Basis. Basierend auf dieser schulischen pädagogischen Diagnostik kann die Schule ohne Feststellungsverfahren einen Förderplan erstellen, pädagogische Fördermaßnahmen einleiten und gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich gewähren.
Diese Festlegungen für die pädagogische Diagnostik, die pädagogische Förderung sowie die Rahmenbedingungen zum Nachteilsausgleich sind in verschiedenen schulrechtlichen Dokumenten, fachlichen Empfehlungen sowie pädagogischen Handreichungen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) geregelt.
Siehe hierzu:
- Thüringer Schulgesetz (§2 (1))
- Thüringer Schulordnung (§47 (1), (5), (7) und §59)
- Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen in Thüringen vom 20.08.2008
- "Hinweise zur Entwicklung von Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler - Praxishilfe
Diagnose LRS: was nun? Möglichkeiten der Förderung
Auf jeden Fall sollte das zentrale Element der LRS-Förderung das symptomspezifische Training von Lesen und Schreiben sein.
Wichtig ist auch, dass potentielle begleitende emotionale Probleme (niedriges Selbstwertgefühl, Anpassungsprobleme in der Schule, Hausaufgabenkonflikte) oder andere psychische Begleitstörungen (Störungen des Sozialverhaltens und Hyperaktivitätssyndrome) Beachtung finden und bei Bedarf mitbehandelt werden.
Schulische Förderung:
Eine gute und offene Zusammenarbeit der betroffenen Kinder, der Sorgeberechtigten und der Lehrer und Erzieher ist sehr wichtig für das Gelingen der schulischen Förderung bei der LRS.
Aufgrund der Kultushoheit der Länder hat jedes Bundesland eine eigene Vorgehensweise bei der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtschreiben.
Die schulrechtlichen Regelungen zur pädagogischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtsschreiben ist
in verschiedenen schulrechtlichen Dokumenten, fachlichen Empfehlungen sowie pädagogischen Handreichungen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) geregelt.
Siehe hierzu:
- Thüringer Schulgesetz (§2 (1))
- Thüringer Schulordnung (§47 (1), (5), (7) und §59)
- Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen in Thüringen vom 20.08.2008
- "Nachteilsausgleich: Vorbeugen – Erkennen – Anwenden"
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Auszug aus der Thüringer Schulordnung:
"§ 47 Fächer, individuelle Förderung und besondere Fördermaßnahmen
(7) Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und im Rechtschreiben, in Mathematik und in den Fremdsprachen sowie Schüler, die des Sportförderunterrichts bedürfen, sollen eine zusätzliche pädagogische Förderung erhalten.
§ 59 Leistungsbewertung
(5) Bestehen bei einem Schüler Beeinträchtigungen, die den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse wesentlich erschweren, kann ihm vom Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz Nachteilsausgleich jeweils befristet auf ein Schulhalb-jahr gewährt werden. Beeinträchtigungen, die die Gewährung von Nachteilsausgleich rechtfertigen können, sind insbesondere eine Behinderung, massive Beeinträchtigun-gen der Sprache, der Motorik oder der Sinneswahrnehmung und eine schwere Lese-Rechtschreib-Schwäche. Nachteilsausgleich kann in Form veränderter Modalitäten der Leistungserhebung und des Ablaufs der Leistungserhebung, insbesondere durch
1. Verlängerung des zeitlichen Rahmens,
2. Verwendung technischer Hilfsmittel,
3. mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
4. veränderte Formen der Aufgabengestaltungoder
5. Leistungsfeststellung in der Einzelsituation
gewährt werden.
Die Eltern sind über die Gewährung des Nachteilsausgleichs und dessen Formen zu informieren. Das zuständige Schulamt ist über den gewährten Nachteilsausgleich zu unterrichten.
(6) Auf die Bewertung der Leistungen eines Schülers durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden; die Entscheidung erfolgt auf Beschluss der Klassenkonferenz durch den Schulleiter. Der Verzicht auf Noten kann auf einzelne Unterrichtsfächer oder Teilbereiche einzelner Unterrichtsfächerbeschränkt werden.
Das zuständige Schulamt ist über den zeitweiligen Notenverzicht zu unterrichten."
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Berufsbildende Schulen:
Für berufsbildenden Schulen liegt in Thüringen keine einheitlich Schulordnung vor. Derzeit gibt es keine verbindliche Regelung, wie und ob ein Nachteilsausgleich an einer berufsbildenden Schule gewährt werden kann.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleiches geschieht in der Regel auf der Basis individueller Absprachen mit der Schulleitung und Klassenkonferenz.
Private außerschulische Förderung:
Neben diesen schulischen Förderangeboten gibt es natürlich noch eine Reihe privater Anbieter von LRS-Therapien. Dieser Förderansatz sollte verfolgt werden, wenn die innerschulischen und familiären Hilfen nicht ausreichen und die schulische Eingliederung bedroht ist. Bei der Auswahl solcher Institutionen sollte man nach dem aktuellen Kenntnisstand der wissenschaftlichen Therapiestudien der Erkenntnis folgen, dass besonders die Therapieverfahren, die "symptomspezifische" Trainingsansätze beinhalten, zu den erfolgreichsten Therapieprogrammen zählen. Dies sind Therapieprogramme, die das Lesen- und Schreiben an sich sowie Vorläuferfertigkeiten des Lesens- und des Schreibens (z.B. dem Umgang mit einzelnen Sprachlauten und Buchstaben) beüben.
Generell sollte mit der Förderung eines Kindes mit LRS so frühzeitig wie möglich begonnen werden. Durch ein systematisches, symptomspezifisches Training können große Fortschritte bei den Lese-Rechtschreibfertigkeiten erzielt werden.
Technische Hilfsmittel bei LRS
Unter folgenden Link können Sie die Internetseite von Anton Tartz aufrufen, der einen Überblick über technische Hilfsmittel zur Kompensation von LRS gibt.
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LRS und Studium
Auch im Rahmen eines Hochschulstudiums kann eine LRS im Rahmen eines Nachteilsausgleiches Berücksichtigung finden.
Das deutsche Studentwerk hat Hinweise zur rechtlichen Regelungen des Nachteilsausgleiches im Studium hier dargestellt:
Weiterführende Informationen für Eltern
Informationsbroschüren des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (BVL)
Weiterführende Informationen für Schulen
Informationsbroschüren des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (BVL)
- Allgemeiner Ratgeber LRS
- Lehrerratgeber
- Handreichungen des Bildungsministeriums Österreich
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
https://bildung.thueringen.de/schule/schulwesen/schulrecht
Übersichtsseite:
- Link auf Schulgesetz
- Schulordnungen
- Fachliche Empfehlungen, Hinweise und Handreichungen
Übersichtsseite Umgang mit heterogenen Lern- und Entwicklungsständen
https://bildung.thueringen.de/bildung/umgang-mit-lern-und-entwicklungsstaenden
- Links zu vielen Broschüren
- pädagogische Diagnostik
- Übersicht der zur Verfügung stehenden Diagnostikinstrumente (ILeA plus, 2P | Potenzial & Perspektive, Thüringer Kompetenztests)
- Praxishilfe Fördermaßnahmen
Übersichtdokument über ILeA plus, 2P und Kompetenztests: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/bildung/lernrueckstaende/2022-02_Verfahren_zur_paedagogischen_Diagnostik.pdf
Übersichtsdokument: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/bildung/lernrueckstaende/2021-05-21_ThILLM-Veroeffentlichungen_Individuelle_Foerderung.pdf
ThillM / Schulportal
https://www.schulportal-thueringen.de/lernstandsanalyse
ILeA
Unterlagen und Dokumentationen zur ILeAEs gibt es auf den Seiten des Thüringer Schulportals aber auch auf dem Bildungsserver Brandenburg
Thüringer Schulportal - Lernstandsanalysen
Handbücher ILeA
https://www.schulportal-thueringen.de/media/mediothek/publikationen_thillm
- Broschüre: https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/1a408dfc-bcf7-4d20-84f4-75a2d01780f1/Handreichung_zur_Binendifferenzierung_gesamt_2018_11_01.pdf
- Übersichtspapier: https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/8675298f-0cec-4a9f-92a8-a2ecdb1c7fc0/Leistungseinsch%C3%A4tzung_Impulse_2020_ThILLM.pdf
Lesemotivation: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=3944
Ich kann Lesen / Sonderpädagogen / Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=1005
Hinweise zur Sonderpädagogischen Förderung durch Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an Thüringer Schulen" richtet sich an Pädagogen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderzentren und im gemeinsamen Unterricht (GU) im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Kontext bilden: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=1480
Lesen wollen, Lesen lernen, Lesen können/Lesenavigator: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=3209
Lesenavigator/Lesestrategien: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=935
DaZ: Feststellung Sprachstand: https://www.schulportal-thueringen.de/media/detail?tspi=6346
https://www.schulportal-thueringen.de/individuelle_foerderung
Bildungsserver Brandenburg und LISUM: