Ansprechpartner: Dr. rer. nat. Juliane Strien und Katrin Witte, Sekretariat
Kontakt: Tel. 03641/397105
Mit Hilfe moderner DNA-Technologie, der Untersuchung von STR-Markern, erstellen wir Gutachten zu Fragestellungen der Abstammung. Die Gutachten werden gemäß den Richtlinien der Gendiagnostik Kommission (GEKO), erstattet und folgen den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes – GenDG (§ 17).
Auftraggeber
Auftraggeber für Abstammungsgutachten können zum einen Familiengerichte (Rahmenvereinbarung mit dem ThOLG), zum anderen Privatpersonen sein. Das private Gutachten setzt voraus, dass alle Beteiligten, in der Regel die Mutter, das Kind und der in Frage kommende Vater ihr Einverständnis geben. Ebenfalls ist es notwendig, dass bei Untersuchung minderjähriger Kinder alle Sorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis erklären (gemäß Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO)).
Untersuchungsmethode
Nach den Richtlinien für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) sind die sogenannten STR-Systeme ausreichend evaluiert und damit allein für die Begutachtung einer möglichen Verwandtschaft geeignet. Die Untersuchung von Blutgruppenmerkmalen ist somit nicht mehr notwendig.
Probenentnahme
Die Untersuchung von DNA-Merkmalen hat den Vorteil, dass zur Abstammungsbegutachtung nicht mehr unbedingt die Entnahme einer Blutprobe erforderlich ist. Die Entnahme einer Mundschleimhautprobe mit einem Wattetupfer ist ausreichend. Dies ist vor allem bei kleinen Kindern sehr viel schonender.
Nach Eingang des Auftrages erhalten die Beteiligten Einladungen zur Probenentnahme in unserem Institut oder wir setzen uns auf expliziten Wunsch auch mit Ärzten (Amtsärzten, Kinderärzten, Ärzten anderer rechtsmedizinischer Institute) in der Nähe des Wohnortes der in das Gutachten einzubeziehenden Personen in Verbindung. Diese Ärzte erhalten von uns ein Formular zur Identitätssicherung sowie ein Probenentnahmeset. Die Proben werden dann von den Ärzten an uns übersandt und untersucht.
Zu untersuchende Personen
Ein Abstammungsgutachten durch Untersuchung von DNA-Merkmalen kann bereits bei Neugeborenen erfolgen. Untersucht werden sollten Vater, Mutter und Kind(er). Es ist auch möglich, nur das Kind oder die Kinder und den vermutlichen Vater zu untersuchen. In diesen sog. Defizienzfällen kann aber der Untersuchungsaufwand erhöht sein, da mehr DNA-Merkmale untersucht werden müssen, um eine ausreichende Wahrscheinlichkeit zu erhalten. Die Kosten können daher bei einem Gutachten ohne Mutter genauso hoch sein wie bei einem Gutachten mit Mutter. Die Kindesmutter ist möglichst mit in die Untersuchung einzubeziehen, da dies einerseits dem Ziel einer verbesserten Identitätssicherung der kindlichen genetischen Probe dient und andererseits auch eine deutlich höhere Ergebnissicherheit in Bezug auf die erkennbaren Ausschlusskonstellationen birgt (gemäß Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO)).
Vorgeburtliche Untersuchungen während einer Schwangerschaft werden in unserem Institut nicht durchgeführt.
Identitätsfeststellung
Damit das Gutachten in einem eventuellen Rechtsstreit auch vor Gericht Anerkennung findet, ist es nötig, die Identität der Personen im Rahmen der Probenentnahme genau zu dokumentieren. Dazu werden der Personalausweis, bei Kindern der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde eingesehen, ein Fingerabdruck und ein Foto gefertigt. Die Daten werden in ein Formular zur Identitätssicherung eingetragen, das von dem entnehmenden Sachverständigen sowie dem Probanden unterschrieben wird.
Zustimmung der Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen Kindern, die in die Begutachtung mit einbezogen werden, muss die Zustimmung aller Sorgeberechtigten vorliegen. Sog. heimliche Vaterschaftstests (Schnullergutachten) werden an unserem Institut nicht durchgeführt. Besitzt nur ein Elternteil die alleinige Sorge, ist eine Negativbescheinigung (wird vom Jugendamt ausgestellt) vorzulegen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Richtlinien für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO).
Dauer der Untersuchung
Ca. drei Wochen nach Eingang der Proben erhalten alle Beteiligten von uns ein gerichtsverwertbares Gutachten.
Vorgehen bei privaten Abstammungsuntersuchungen
Sollten Sie an einer privaten Untersuchung der Abstammung bei uns interessiert sein, füllen Sie bitte als erstes das Antragsformular aus und lassen uns dieses postalisch im Original zukommen. (Sollte der Download nicht funktionieren, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Link und speichern das Dokument am gewünschten Ort. Es sollte sich von hier aus leicht öffnen lassen.) Nach Eingang des vollständigen Antrags werden Sie von uns zur Begleichung einer Anzahlung von 300 € gebeten. Anschließend werden wir Ihnen einen Termin zur Probenentnahme zukommen lassen bzw. erhalten Sie einen Termin vom wohnortsnahen Gesundheitsamt. Solch eine koordinierte Probenentnahme ist notwendig, um die Identität aller beteiligten Personen absichern zu lassen und somit ein gerichtsverwertbares Gutachten zu erstellen. Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine Rechnung mit dem zu begleichenden Restbetrag. Nach vollständigem Zahlungseingang wird den Beteiligten das Gutachten zugesandt.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder andere Verwandtschaftsverhältnisse, wie zum Beispiel Geschwisterschaft, untersuchen lassen wollen, können Sie sich jederzeit über die zentrale Koordination an uns wenden. Wir können Sie dann dahingehend fachgerecht beraten.