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Institut für Rechtsmedizin / Arbeitsbereiche und Dienstleistungen / Bildidentifikation
Forensische Anthropologie - Identifikation nach Bildern

Ansprechpartner: Dr. rer. nat. Sebastian Schenkl, MA, Mitglied der Arbeitsgruppe Identifikation nach Bildern AGIB

Radarbild
Radarbild

Die Bildidentifikation (Bild ID)

Die Bild ID beschäftigt sich im Rahmen der forensisch-anthropologischen Wissenschaft mit der Identifikation von Personen an Hand von (Licht-) Bildern. Grundlage für die Identifikation ist die Beurteilung morphologischer Oberflächenmerkmale des Körpers.
Ein häufiges Anwendungsgebiet ist die Feststellung der Fahreridentität bei Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht (siehe Bild). Hinzu kommen Lichtbildvergleiche von Tätern und Betroffenen bei Strafsachen und Identifikation historischer Personen.
In Kooperation mit dem Institut für Physikalische und Rehabilitative Medizin sind  auch visuelle inspektorische Bewegungsanalysen zu Identifikationszwecken möglich.

Zielstellung Bildidentifikation

Die Methode der anthropologischen Bildidentifikation vergleicht morphologische Merkmale zweier oder mehrerer Personen mit dem Ziel, eine fundierte Einschätzung über deren Ähnlichkeiten abzugeben und damit einen Beweis für deren Identität zu erhalten.
Dabei werden nie absolute Entscheidungen getroffen, sondern auf Grund der vorliegenden Strukturen sachlogische Erklärungen verfasst, die auf ein Wahrscheinlichkeitsprädikat abzielen. Das Ziel besteht darin, für das Gericht bzw. den Richter eine neutrale und fachlich korrekte Aussage in Form eines Sachbeweises zu treffen.

Publikation: S. Schenkl/S. Niederegger - Untersuchung zur Eignung von Bildzeilenzahlen zur Objektivierung morphologischer Identitätsgutachten sowie der Reliabilität der Bildqualitätsbeurteilung durch Sachverständige, NZV 5/&2024 pp. 223-229

Methode

Part 1: Individualität

Die Identifikation stützt sich grundsätzlich auf das Phänomen der Individualität jeder lebenden Person. Diese Tatsache erklärt sich durch den Prozess der Rekombination in der Genetik. Die Anzahl der Rekombinationsmöglichkeiten, somit der möglichen Summe potentiell genetisch differenter Individuen, liegt beim Menschen bei ca. 70 Billionen (223 · 223= 7 · 1013) Genvarianten.
Auf Basis dieser enorm hohen Anzahl von Genotypen unterliegt jeder Mensch aufgrund seines Lebenswandels (sozioökonomischer Status, Krankheit, Tätigkeit, Ernährung) einer weiteren, sehr individuellen Prägung (eingeschlossen eineiige Zwillinge, welche auch genetisch nie zu 100% identisch sind), welche sich im Habitus widerspiegelt.

Part 2: Wiedererkennen vs. Identifizieren

Neben den Grundlagen von Genetik und Humanbiologie ist für die anthropologische Identifizierung die spezialisierte Kenntnis der morphologisch-anatomischen Merkmale des Körpers, insbesondere die des Gesichtes, nötig.
Identifikation erfolgt, anders als ganzheitliches, polarisierendes Wiedererkennen von Personen, durch die Analyse von Ausprägungsformen der Einzelstrukturen. Die Grundlage für das Identitätsgutachten sind dabei feine zwei- und dreidimensionale Oberflächenformen. Das wissenschaftliche Identifizieren setzt voraus, dass alle brauchbaren morphologischen Informationen sorgfältig und möglichst detailliert ausgewertet werden, um eine fundierte Einschätzung über die Ähnlichkeit abgeben zu können.

Part 3: Wissenschaftliche Grundlagen:

Die Bildidentifikation stützt sich auf die anthropologische und anatomische Grundlagenliteratur der letzten 150 Jahre und wurde speziell zum Sinne der Identifikation für Vaterschaftsgutachten weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage basiert die heutige Methode des anthropologischen Identitätsvergleiches. Rainer Knußmann verfasste den heute verwendeten Standard, der im zentralen Lehrbuch „Anthropologie“ (Band I/1, G Fischer, Stuttgart) veröffentlicht wurde. Die Methode wird im Rahmen des fachlichen Austausches zwischen den Sachverständigen der Arbeitsgruppe Identifikation nach Bildern (AGIB) weiter vorangetrieben. Der Sachverständige am Institut für Rechtsmedizin nimmt regelmäßig an von der AGIB angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen teil.

Standardisierte Aufnahmebedingungen Nichtstandardisierte Aufnahmebedingungen
Radarbilder Tataufnahmen mittels: Digitalkamera
Videostandbilder aus Abstandsmessungen Tataufnahmen mittels: Handykamera
Überwachungskameras Tataufnahmen mittels: Camcorder
Kameras an Geldautomaten Tataufnahmen mittels: Webkameras

 
Wichtige Grundsätze:

1. Selbst wenn nur wenige Merkmale in einem Bild erkennbar sind (Vermummung, Bildauflösung, Bildausschnitt) ist es sinnvoll, die erkennbaren Merkmale in einem Gutachten oder in einer Stellungnahme zu erfassen und zu diskutieren, da schon bei einem stichhaltigen Merkmalsunterschied ein Identitätsausschluss der Verfahrensweise zuträglich sein kann.

2. Gutachten können und müssen zurückgegeben werden, wenn die Bildqualität oder die Anzahl beurteilbarer Merkmale keine Aussage über die Identität zulässt.

3. Vergleichslichtbilder des Betroffenen bzw. Tatverdächtigen sollten von guter Qualität und möglichst aktuell sein, sowie eine vergleichbare Perspektive zum Tatbild aufweisen → Gutachtenserstellung

Alternatives Vorgehen:

Vergleichbildqualität unzureichend → vorläufiges Gutachten → Nachfertigung eines entsprechenden Vergleichbildes durch den Gutachter (häufig im Rahmen der Hauptverhandlung möglich)

 

Bei Interesse kann der Arbeitsbereich im Rahmen einer Präsentation näher vorgestellt werden.

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