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Anatomische Sammlung / Ausstellung besuchen / Ausstellungstexte / Herkunft der Leichname

Leichname für die Jenaer Anatomie


Warum werden Leichname in der Anatomie präpariert?

Studierende der Medizin müssen eine möglichst genaue Vorstellung vom Aufbau des menschlichen Körpers bekommen. Auch die besten Abbildungen und Modelle können diese Vorstellung nur unzureichend vermitteln. Die praktische Ausbildung am menschlichen Leichnam gilt daher seit Jahrhunderten als unverzichtbar im Medizinstudium. Zur Beschaffung der nötigen Körper für die Lehre und die Forschung fand man im Laufe der Zeit unterschiedliche Mittel und Wege.


Abbildung eines sezierten Hingerichteten aus dem Druckwerk von A. Vesal (1543)

Ende des 15. bis Anfang des 20. Jahrhunderts

Nachdem Sektionen von Tieren bereits im antiken Griechenland durchgeführt wurden, widmete man sich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts dem Studium der menschlichen Anatomie durch anatomische Sektionen. 1482 erlaubte der Papst Leichenzergliederungen. Als Begründer der neuzeitlichen Anatomie gilt Andreas Vesal (1514-1564). Er sezierte zahlreiche menschliche Leichname und veröffentlichte 1543 ein grundlegendes Druckwerk über die Anatomie des Menschen.

Die Obrigkeiten hatten durch geeignete Gesetze für eine ausreichende Belieferung mit Leichnamen zu sorgen, während die Anatomie die entstehenden Kosten begleichen musste. Seit dem 18. Jahrhundert waren regelmäßige Sektionen fester Bestandteil des Unterrichts - die Leichen Hingerichteter reichten dafür bei Weitem nicht mehr aus. Entsprechend wurde der Personenkreis für Anatomieleichen auf weitere gesellschaftliche Randgruppen erweitert.

Die Leichname folgender Personengruppen wurden im 19. Jahrhundert an die Anatomie in Jena abgeliefert:

    • wegen schwerer Verbrechen hingerichtete Personen
    • wegen schwerer Verbrechen verurteilte Personen, die im Gefängnis gestorben waren oder Selbstmord begangen hatten
    • Personen, die Selbstmord begangen hatten, ohne psychisch krank zu sein
    • tot aufgefundene Unbekannte, für die niemand das Begräbnis bezahlen wollte
    • verstorbene Frauen niederen Standes, die unehelich schwanger waren
    • verstorbene uneheliche Kinder niederen Standes bis 12 Jahre
    • arme Verstorbene, die kein Begräbnis bezahlen konnten
Bekanntmachung der Sächsischen Landesregierung vom 4. Mai 1827 zur Ablieferung der Leichname von Hingerichteten und Selbstmördern an das Jenaer anatomische Theater

Eine Ablieferung an die Anatomie nach dem Tod war für die meisten Menschen eine sehr beunruhigende Aussicht. Bei Verbrechen galt sie als strafverschärfende Maßnahme. Weil der Widerstand in der Bevölkerung teils erheblich war, wurden im 19. Jahrhundert die Bestimmungen für einige Personengruppen gelockert. Entsprechend musste das Einzugsgebiet vergrößert werden. Noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Anatomie hauptsächlich mit den Körpern von Erwachsenen und Kindern beliefert, die arm gewesen waren, oder sich selbst das Leben genommen hatten.

 

Thüringens erste moderne Körperspenderin?

„Als Lichtblick darf angeführt werden, daß eine den besseren Ständen angehörige Dame in Weimar (frühere Lehrerin) ... ihren Leichnam der Anatomischen Anstalt unentgeltlich testamentarisch zur Verfügung gestellt hat.“

(Aus dem Bericht des Jenaer Anatomischen Instituts für das Jahr 1899)


Veröffentlichung über Untersuchungen an indigenen Menschen aus dem heutigen Namibia durch den Jenaer Anatomieprofessor und Prosektor Heinrich von Eggeling, 1909

Kolonialismus

Aus europäischen Kolonien gelangten im 19. und 20. Jahrhundert vor allem Schädel indigener Einwohner an die Anatomie in Jena. Sie wurden ab 1857/58 in einer besonderen „Raçenschädel“-Sammlung aufbewahrt und beforscht. Der Herrschaftsanspruch europäischer „Kulturvölker“ führte in den Kolonien zu Unterdrückung, Ausbeutung, Kriegen und Genoziden an der indigenen Bevölkerung.

Seit 2020 wird die Herkunftsgeschichte nicht-europäischer menschlicher Präparate in der Jenaer Anatomischen Sammlung erforscht, um mögliche Unrechtskontexte aufzudecken (Lötzsch und Redies, 2023). Verdachtsfälle werden weder in Lehre und Forschung verwendet, noch in der Ausstellung gezeigt.

 

Nachtrag zum Ausstellungstext:

Mit Unterstützung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste konnte inzwischen ein Projekt zur Erforschung von human remains aus ehemaligen deutschen Kolonien in Jena durchgeführt werden.


Zahl der Leichname von Hingerichteten, die während der NS-Herrschaft (1933-1945) an das Jenaer Anatomische Institut gelangten (aus: Redies et al., 2005).

NS-Herrschaft

Zwischen 1933 und 1945 erhielt das Jenaer Institut für Anatomie 200 Leichname von hingerichteten Personen, fast die Hälfte davon allein im Jahr 1943. Die Todesurteile waren zumeist wegen politischer Delikte, geringfügiger Vergehen, kleinerer Diebstähle oder Betrügereien ergangen. Diese Vergehen waren zum Teil auch eine Folge der aus dem Krieg erwachsenen Not der Zivilbevölkerung. Verurteilungen auf Grund schwerer Verbrechen, wie Mord, waren die Ausnahme.

Die meisten Leichname von Hingerichteten wurden in den Präparierkursen benutzt und dann eingeäschert. Von zwölf Leichnamen, überwiegend Schwerverbrecher, wurden Präparate angefertigt (Redies et al., 2005, 2012).

Auszug aus dem Leichenjournal des Jenaer Anatomischen Instituts aus dem Jahr 1943 (UAJ, Bestand S, Abt. XXXVIII, Nr. 70/1)

Etwa 200 Leichname gelangten aus den Thüringischen Landesheilanstalten Stadtroda und Blankenhain an das Jenaer Anatomische Institut (Redies et al., 2005). Von Stadtroda sind spätestens ab 1940 dezentrale „Euthanasie“-Verbrechen an Menschen mit Behinderungen, Psychosen und Tuberkulose bekannt.

Erläuterung zur Abbildung (aus Redies et al., 2012):

Binnen zwei Wochen erhielt das Institut die Leichname sieben Hingerichteter (rote Pfeile), eines Zwangsarbeiters (blauer Pfeil) und eines vermutlichen „Euthanasie“-Opfers aus Stadtroda (grüner Pfeil).

Hermann Voss (1894-1987)

Prof. Hermann Voss war 1952-1962 Lehrstuhlinhaber am Institut für Anatomie der Universität Jena. Er verfasste ein beliebtes Taschenbuch der Anatomie („Voss/Herrlinger“).

Von 1941 bis 1945 war Voss Professor für Anatomie an der Reichsuniversität Posen (heute: Poznan/Polen). Hier vertrat er nationalsozialistisches Gedankengut. Die Verbrennungsanlage seines Instituts diente der Gestapo zur Beseitigung von NS-Opfern. Er verkaufte Präparate, die er und seine Mitarbeiter von den Leichen polnischer Häftlinge anfertigten, an anatomische Institute und Museen im Dritten Reich (Aly, 1994).

 

Literatur:

Aly, G.: The Posen diaries of the anatomist Hermann Voss (1994) In: Aly, G.; Chroust, P.; Pross, C. (Hrsg.). Cleansing the Fatherland. Baltimore: Johns Hopkins University Press, S. 99-155. zum Artikel


Ehrengrabstätte der Medizinischen Fakultät zur Bestattung der Körperspenderinnen und Körperspender auf dem Jenaer Nordfriedhof (Foto: Anatomische Sammlung Jena)

Anatomische Körperspende heute

Seit den 1990er Jahren stammen die Leichname ausnahmslos von Spenderinnen und Spendern, die sich zu Lebzeiten mit dieser Verwendung bereit erklärt haben. Alle Körperspender sind am Uniklinikum Jena registriert. Sie haben ihren Körper dem Institut für Anatomie in einer letztwilligen Verfügung vermacht und besitzen einen Körperspende-Ausweis.

Für die hier ausgestellten Präparate haben die jeweiligen Körperspender eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet, mit der sie auch einer dauerhaften öffentlichen Ausstellung zustimmen.

Verstirbt ein Körperspender, wird der Leichnam spätestens drei Tage nach Eintritt des Todes an das Institut für Anatomie überführt. Pro Jahr gehen etwa 30 bis 50 Leichname ein. Die Körper werden mit einem speziellen Verfahren unverweslich gemacht und nach 3 bis 5 Jahren eingeäschert. Einzelne Leichname können gegebenenfalls auch länger am Institut bleiben.

Die Beisetzung der Urne findet je nach Wunsch auf einem eigens dafür vorgesehenen Gräberfeld auf dem Nordfriedhof in Jena oder auf dem Heimatfriedhof statt. Jährlich wird für alle Körperspenden des vorangegangenen Jahres eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedenskirche in Jena abgehalten, zu der die Angehörigen eingeladen werden.

Ökumenische Gedenkfeier für Körperspenderinnen und Körperspender in der Friedenskirche in Jena am 25. Mai 2005 (Foto: Anatomische Sammlung Jena)

Gesetzliche Grundlagen

Bedingungen für die anatomische Sektion einer verstorbenen Person zum Zwecke der Lehre und Forschung sind laut Thüringer Bestattungsgesetz vom 19. Mai 2004:

    • Die verstorbene Person hat zu Lebzeiten und aus freien Stücken schriftlich zugestimmt. Im Falle eines fehlgeborenen, totgeborenen oder minderjährig verstorbenen Kindes müssen die Eltern zustimmen.
    • Die Aufsicht über die Sektion führt ein Arzt oder Hochschullehrer bzw. eine Ärztin oder Hochschullehrerin. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.
    • Es darf keine Gegenleistung für das Einverständnis zur anatomischen Sektion gewährt werden. Jedoch wird die Bestattung des Leichnams nach der Sektion vom Anatomischen Institut übernommen.

 

mehr Informationen zur Körperspende

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