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Homepage / Zur DDR / Glossar / Stigmatisierung

Stigmatisierung

Das Wort Stigma, bedeutet aus dem lateinischen übersetzt „Brandwunde“ oder „Zeichen“ und bezieht sich auf ein bestimmtes Merkmal, durch das sich eine Person von anderen unterscheidet. Unter Stigmatisierung wird der dazugehörige Prozess verstanden, in dem die Person aufgrund dieses Merkmals (hier z. B. durch das ihr widerfahrene DDR-Unrecht) von anderen Menschen mit einem Etikett versehen und mit negativen Stereotypen in Verbindung gebracht wird. Dies kann dazu führen, dass eine von Stigmatisierung betroffene Person Vorurteilen ausgesetzt ist, Ausgrenzung und schließlich auch Diskriminierung erfahren kann. Stigmatisierende Einstellungen können demnach zu einer Abwertung der Betroffenen führen (öffentliche Stigmatisierung). Eine Person, die eine solche Stigmatisierung im Kontakt mit anderen Menschen erlebt hat, kann Befürchtungen haben, dass sich diese Erfahrung wiederholt. Dies kann zur Geheimhaltung, Ablehnung oder Vermeidung von Hilfsangeboten oder zum sozialen Rückzug führen. Die Auswirkungen von Stigmatisierung sind für die Betroffenen vielfältig und individuell verschieden.
Auch Strukturen, Normen und Regeln können auf gesellschaftlicher und institutioneller Ebene zu Stigmatisierung führen (strukturelle Stigmatisierung) und das Wohlergehen der Betroffenen einschränken, bspw. durch eine Benachteiligung in der Gesetzgebung, der Ressourcenverteilung oder der Gesundheitsversorgung.
Von Selbststigmatisierung wird gesprochen, wenn eine Person, die über sie bestehenden Meinungen oder Vorurteile von anderen über sich selbst akzeptiert und übernimmt.

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