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Sponsorenübernahme / Antragsverfahren

Antragsverfahren auf Übertragung der Sponsorfunktion

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Funktion des Sponsors für klinische Prüfungen von Arzneimitteln und von Medizinprodukten sowie sonstigen klinischen Prüfungen von Medizinprodukten am Menschen und bei Leistungsbewertungsprüfungen von in-vitro-Diagnostika, die von Forschern der Medizinischen Fakultät initiiert werden.

Die Bevollmächtigung eines Mitarbeiters des Universitätsklinikums Jena zu dem Sponsorbevollmächtigten einer klinischen Prüfung beginnt mit einer Beratung und der schriftlichen Antragstellung bei der Core Unit Sponsorenübernahme.

Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird zwischen der Friedrich-Schiller-Universität, vertreten durch den Dekan der Medizinischen Fakultät und dem Sponsorbevollmächtigten (SpB) eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

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