Ausbildungsfächer
Ausbildungsplätze für die Praktische Ausbildung stehen zur Verfügung
- im Universitätsklinikum
- in den akademischen Lehrkrankenhäusern der FSU Jena
- in Allgemeinmedizinischen Arztpraxen
Pflichtfächer
Innere Medizin und Chirurgie können am Universitätsklinikum Jena und an fast jedem akademischen Lehrkrankenhaus belegt werden.
Wahlfachmöglichkeiten am UKJ und an akademischen Lehrkrankenhäusern des UKJ
Hinweise
Sonderregelungen
Die Kinderchirurgie und die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie können im Rahmen der Ausbildung im Praktischen Jahr entweder
- im Umfang von 8 Wochen innerhalb des PJ-Pflichtfaches Chirurgie (sofern Kapazität)
oder - im Umfang von 16 Wochen als PJ-Wahlfach absolviert werden.
→ Lediglich eine der beiden Optionen kann vom Studierenden in Anspruch genommen werden.
Wahlfach Allgemeinmedizin
Studierende, die das PJ-Wahlfach Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis unserer Fakultät absolvieren möchten, wenden sich bitte vor ihrer Registrierung/PJ-Anmeldung an:
Frau Martinez Reyes, Institut für Allgemeinmedizin,
Die Anmeldung für das Wahlfach erfolgt vorab über das Institut für Allgemeinmedizin:
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- PJ-Beginn im Mai bis: 1. November
- PJ-Beginn im November bis: 1. April
→ Weitere Informationen finden Sie auf diesemPoster
Logbücher
Die PJ-Ausbildung basiert auf einem von der Universität erstellten Logbuchplan. Die Logbücher dokumentieren und orientieren den Wissenszuwachs in praktischen und theoretischen Bereichen während der Tertiale.
Verfügbarkeit:
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- Die Logbücher für alle Fachrichtungen können auf der Webseite des Universitätsklinikums Jena eingesehen werden.
- Eine gedruckte Version wird am ersten Arbeitstag in der Klinik bereitgestellt.
Führung und Vorlage:
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- Studierende führen die Logbücher selbst und legen sie am Ende des Tertials dem zuständigen PJ-Verantwortlichen vor.
- Die Vorlage beim Studiendekanat ist nicht erforderlich.
- Bei Tertialen außerhalb des UKJ oder seiner Lehrkrankenhäuser gilt das Logbuch der jeweiligen externen Einrichtung.
Bescheinigungen:
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- Am Ende des Tertials stellt der PJ-Beauftragte nach Vorlage des Logbuches eine Teilnahmebescheinigung aus.
→ ist für die Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt notwendig.
Feedback und Nachschub:

