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Start / Studien- und Prüfungsamt / Zahnmedizin / Studienaufbau

Informationen zum Studium der Zahnmedizin

 Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf des Studiums finden Sie

  • in der Studienangebotsübersicht der Universität Jena
  • in der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Zahnmedizin vom 18. Februar 2021 auf den Seiten des Studiendekanats bzw. im Modulkatalog auf dem Studierendenportal der medizinischen Fakultät DOSIS
  • oder direkt bei den Ansprechpartnerinnen im Studiendekanat.

Gliederung der Ausbildung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

 

Dauer

Abschluß
Vorklinischer Studienabschnitt 1. -4. Semester Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Präklinischer Studienabschnitt 5.-6. Semester Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Klinischer Studienabschnitt 7. - 10. Semester Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Regelstudienzeit 10 Semester + 6 Monate

 

Studienverlaufsplan Zahnmedizin 1.- 4. FS nach neuer ZApprO

Ferner gehören dazu folgende praktische Ausbildungen:

  • die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe, ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen
  • ein einmonatiger Pflegedienst, der vor Beginn des Studiums oder in den Semesterferien, aber vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung abzuleisten ist; welche Tätigkeiten auf den Pflegedienst abgerechnet werden können, steht im § 14 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 22.09.2021.
  • eine Famulatur von einem Monat, von denen mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder bei derselben Zahnärztin abgeleistet werden müssen (in den Semesterferien nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung  und vor dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung).

Mit dem Bestehen der Dritten Zahnärztlichen Prüfung ist das eigentliche Studium beendet. Nach ordnungsgemäßem Studium wird auf Antrag die Approbation als Zahnarzt erteilt. Sie gilt bundesweit.

Nach erfolgreichem Abschluss der Zahnärztlichen Prüfung ist die Promotion zum Dr. med. dent. möglich. 

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