Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Es wird zwischen einer persönlichen Mitgliedschaft und einer institutionellen Mitgliedschaft unterschieden.
- Institutionelle Mitglieder (BO § 3) sind Struktureinheiten bzw. Teilbereiche/Sektionen des UKJ, die in der Versorgungsforschung aktiv sind. Institutionelle Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung durch die Direktor:innen bzw. benannte Vertreter:innen repräsentiert.
- Persönliche Mitglieder (BO § 3): Wissenschaftler:innen aller Karrierestufen aus Instituten und Kliniken von UKJ und FSU, deren Arbeitsgebiete Bezüge zur Versorgungsforschung haben, können persönliche Mitglieder werden.
Alle institutionellen und persönlichen Mitglieder können die Aktivitäten des Zentrums mitgestalten, für die Zentrumsleitung kandidieren, die Zentrumsleitung beraten und Tagesordnungspunkte zu den Mitgliederversammlungen einbringen.
Wie wird man Mitglied?
Ganz einfach – den entsprechenden Antrag (s.u.) ausfüllen und per Mail an senden oder alternativ per Hauspost an Institut für Allgemeinmedizin, z.H. Anne Riede, Bachstraße 18, Haus 1, 07743 Jena.
Wann ist die nächste Mitgliederversammlung?
Die zweite Mitgliederveranstaltung wird am 25.11.2026 zusammen mit einem Poster-Symposium Versorgungsforschung in den Rosensälen stattfinden. Weitere Informationen folgen.