Nutzer- und Geschäftsordnung
In der Nutzerordnung der IBBJ ist beschrieben, wie eine transparente und effiziente Verwendung von Proben und Daten im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Forschung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Grundsätze sichergestellt werden.
In der Betriebsorganisation der IBBJ sind Grundsätze, Ziele und Aufgaben beschrieben, zu der sich die IBBJ verpflichtet.
Use and Access Committee (UAC)
Für die Steuerung und Kontrolle der Sammlung und Nutzung von Biomaterialien im Rahmen von Projekten ist das Use and Access Committee verantwortlich. Die Entscheidungen dieses Gremiums zur Durchführung von Projekten (Bioprobensammlung bzw. -nutzung) erfolgen in enger Abstimmung mit der Ethikkommission der Friedrich-Schiller Universität Jena an der Medizinischen Fakultät und der Rechtsabteilung des UKJ, dem behördlichen Datenschutzbeauftragen des UKJ sowie mit den probenverantwortlichen Personen / Struktureinheiten / Verbünden. In der Geschäftsordnung des UAC sind die Tätigkeiten des Gremiums geregelt.