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Voraussetzung. Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn
Sie wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin der Medizinischen Fakultät der FSU Jena sind,
Ihre Promotion nicht länger als 9 Jahre zurückliegt (Elternzeiten, die in diesen Zeitraum fallen, werden angerechnet (pro Kind 2 Jahre)) und Sie noch nicht habilitiert sind,
Sie einen Gesamt-Impaktfaktor > 40 erreicht haben und dabei mindestens eine Originalpublikation mit Impaktfaktor > 6 als Erst- oder Letztautor vorweisen können (bei Publikationen als Erst- oder Letztautor in für das jeweilige Fachgebiet herausragenden Journalen kann in Absprache mit dem IZKF-Vorstand der notwendige Gesamt-Impaktfaktor niedriger sein),
Sie eine Habilitation in einem klinischen oder experimentellen Fach beabsichtigen und dies durch entsprechende Vorarbeiten belegen können,
eine Stellungnahme der verantwortlichen Instituts- oder Klinikleitung vorliegt, dass Ihre Stelle für den beantragten Förderzeitraum gesichert ist.