Voraussetzung. Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn
- Sie wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin der Medizinischen Fakultät der FSU Jena sind,
- Ihre Promotion nicht länger als 9 Jahre zurückliegt (Elternzeiten, die in diesen Zeitraum fallen, werden angerechnet (pro Kind 2 Jahre)) und Sie noch nicht habilitiert sind,
- Sie einen Gesamt-Impaktfaktor > 40 erreicht haben und dabei mindestens eine Originalpublikation mit Impaktfaktor > 6 als Erst- oder Letztautor vorweisen können (bei Publikationen als Erst- oder Letztautor in für das jeweilige Fachgebiet herausragenden Journalen
kann in Absprache mit dem IZKF-Vorstand der notwendige Gesamt-Impaktfaktor niedriger sein), - Sie eine Habilitation in einem klinischen oder experimentellen Fach beabsichtigen und dies durch entsprechende Vorarbeiten belegen können,
- eine Stellungnahme der verantwortlichen Instituts- oder Klinikleitung vorliegt, dass Ihre Stelle für den beantragten Förderzeitraum gesichert ist.