Mitarbeitende im Pflege- und Funktionsdienstdienst am UKJ mit Qualifikation Pflegekraft
(GKP, GKKP, AP, OTA, ATA, GKPH, APH, MFA)
1. Eltern im Pflege- und Funktionsdienst von Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
- Vertrauensvolle Rückmeldung der Mitarbeitenden, dass eine familiäre anteilige Kompensation durch Partner oder Familienmitgliedern, wie Großeltern, etc., zur Gewährleistung einer adäquaten Kinderbetreuung nicht möglich bzw. unzureichend ist, um im hiesigen Schichtdienst- und den definierten Dienstzeiten tätig zu sein
- Zugehörigkeit/Umlenkung in Familienpool für Eltern von Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, ergo endet die Zugehörigkeit mit dem 3. Geburtstag des Kindes
- Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes ist erforderlich
- Beantragung Zugehörigkeit Familienpool auch bei jedem weiteren Kleinkind bis zum 3. Lebensjahr mit Betreuungsherausforderungen möglich
2. Pflegedienst-Mitarbeitende mit Übernahme Betreuung und Pflege von nahen Angehörigen bis zu 12 Monaten
- Erfüllung Begriff „naher Angehöriger“ lt. PflegeZG §7
- Invariante Pflegebedürftigkeit (nach §14 SGB XI) mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten eines An-/Zugehörigen mit Pflegerad 2 in der Häuslichkeit der Hauptpflegeperson
- Mitarbeitende, ist eingetragene Hauptpflegeperson bei Pflegekasse bzw. Pflegeperson (Definition Pflegeperson lt. §19 SGB XI)
- UKJ-Beschäftigtender mit Anspruch auf Pflegezeit nach § 7 Abs. 1 PflegeZG oder Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Sie wollen in den Familienpool wechseln?
Bitte kontaktieren Sie Ihre jeweilige Pflegeleitung.
Für detaillierte Informationen zum Familienpool steht Ihnen die Leitung Frau Annika Reuter, sehr gern zur Verfügung.
Ihre vollständige Bewerbung auf eine interne Umsetzung in den Familienpool können Sie hier hochladen.