Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §136ff SGB V
Externe Vorgaben
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gern möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Behandlungen, die der excternen Qualitätssicherung unterliegen, Patienteniformationen gebündelt unter https://www.g-ba.de/service/versicherteninformationen/datenerhebung/ auffindbar sind.
Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet. Für diese datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung werden Patientendaten von gesetzlich versicherten Patienten erhoben.
Damit haben die Krankenhäuser die Möglichkeit anhand der Auswertungsergebnisse, ihre Behandlungsqualität in den einzelnen Leistungsbereichen zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen.
Die Daten werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ausgewertet und die Ergebnisse an die Krankenhäuser übermittelt. Durch eine vorherige Pseudonymisierung und Verschlüsselung der Patientendaten, sind Rückschlusse auf Personen nicht möglich. Durch die Veröffentlichung der ausgewerteten Daten sollen Sie als Patientinnen und Patienten außerdem über die Qualität der Behandlung informiert werden.
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- Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
- IQTiG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)
- Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
- Darstellung von Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht
Ergebnisse: Veröffentlichungsfelder und -plattformen
Veröffentlichungen des Universitätsklinikums Jena:
- Thüringer Krankenhausspiegel (alle Module)
- Bericht zur Versorgung Neugeborener
- Qualitätsbericht (gesetzlich vorgeschriebene Indikatoren)
- Deutsche Stiftung für Organtransplantation e.V., Tätigkeitsberichte
- Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. - "Qualität Leben"
Veröffentlichungen des IQTIG: